Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden
Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Firma Alleventus GmbH zu garantieren, bitten wir Sie, nachstehende Geschäftsbedingungen unbedingt durchzulesen. Sie erkennen bei jeder Bestellung automatisch alle nachfolgenden Paragrafen an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alleventus GmbH
§1 Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere solche, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
§2 Auftragsabwicklung
Unsere Offerten sind freibleibend und vertraulicher Natur. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung bzw. einen Zwischenverkauf vor. Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer Bestätigung bindend. Wird die Offerte zeitlich befristet, bleibt das im Auftrag enthaltene Material bis zum Ablauf dieser Frist reserviert.
Unsere Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden, soweit die Alleventus GmbH nicht vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Allfällige Verletzungen dieser Vereinbarung würden uns gegebenenfalls zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
§3 Preise
Die angegebenen Preise sind Netto-Preise exklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken. Die Preise verstehen sich ab Lager Alleventus. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sofern nichts anderes vermerkt ist, beträgt die Gültigkeit der Offerten 10 Tage. Alle Angebote sind nur erhältlich, solange der Vorrat reicht. Sämtliche anfallende Spesen wie Transport, Auf- und Ablad, Montage, Installation, Bedienung oder Reinigung sind nicht im Miet- / Verkaufspreis enthalten und müssen vom Kunden getragen werden. Diese Kosten werden nach effektivem Aufwand berechnet und können vom offerierten Preis abweichen.
§4 Zahlung
Grundsätzlich erfolgt ein Auftrag gegen Rechnung, welche rein netto, ohne Abzug, innert 15 Tagen zu bezahlen ist. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 10 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5%. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.00 fällig.
Alleventus behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung und ein Depot in angemessener Höhe zu verlangen. Andere Zahlungskonditionen gelten nur nach Absprache mit Alleventus.
§5 Mietbestimmungen
§5.01 Eigentumsvorbehalt
Das Mietmaterial mit allen seinen Bestandteilen bleibt Eigentum von Alleventus. Bei Abholung von Mietmaterial muss ein Ausweis vorgelegt werden und gegebenenfalls eine Kopie hinterlegt werden.
§5.02 Haftung
Die von Alleventus vermietete Ware ist nicht versichert. Das Versichern des Mietmaterials inkl. Zubehör ist Sache des Mieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Warenausgangs bis zum Zeitpunkt der Warenrückgabe. Der Mieter haftet im vollen Umfang für allfällige Schäden (Beschädigungen durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung, äussere Einflüsse, Elementarschäden, Drittpersonen, Verlust, Diebstahl und übermässigen Verschleiss oder Wertverminderung, die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind). Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigter, verlorener, gestohlener oder verschmutzter Ware den Mieter vollständig haftbar zu machen.
§5.03 Sorgfaltspflicht
Die Ware darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug, vor Wasser etc. geschützt, transportiert werden. Mietartikel, insbesondere Möbel, müssen fachgerecht geschützt werden, um jegliche Art von Transportschäden zu verhindern. Bei technischen Geräten verpflichtet sich der Mieter, die Ware ausreichend vom Publikum abzuschirmen und weder Niederschlägen, noch Feuchtigkeit oder Verschmutzung auszusetzen.
§5.04 Liefertermin
Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt. Falls alle Liefertermine für ein Datum bereits vergeben sind, versuchen wir Ihnen eine Alternative anzubieten, jedoch sind die Mehrkosten in diesem Fall vom Kunden zu tragen.
Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen zum Festplatz ab Fahrzeug werden bei grösserer Distanz (mehr als 10-15m) verrechnet. Lieferungen ins Gebäude werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§5.05 Gewährleistungsansprüche
Die Mietware wird von Alleventus bei Rückgabe getestet und gewartet und ist somit für die nächste Vermietung betriebsbereit. Der Mieter hat das Recht, sich die Ware bei Abholung vorführen und erklären zu lassen. Er bestätigt durch Unterzeichnen des Mietvertrages, dass er die Ware geprüft und für einwandfrei befunden hat, sowie alle auf dem Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände erhalten zu haben. Nachträglich erklärte Mängel können von Alleventus nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und der technischen Kontrolle anlässlich der Rückgabe, erkennt der Mieter die von Alleventus erstellte Bestandsaufnahme an.
§5.06 Mängel
Nicht retournierte, verschmutzte oder beschädigte Waren werden einem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Umtriebs-Entschädigung fällig.
§5.07 Zustand der Ware
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager besichtigen. Wir können durch die grosse Vermietungsspanne nicht immer für restlos sauberes Material garantieren, jedoch verrechnen wir aus diesem Grund auch nur in Ausnahmefällen einen Reinigungsaufwand.
§5.08 Werbung
Alleventus behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten und Flightcases Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und Beschriftungen dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
§ 5.09 Reinigung
Geschirr sowie alle Küchengeräte müssen aus hygienischen Gründen von Alleventus gereinigt werden. Die Reinigung wird dem Kunden belastet und wird auch bei sauber zurückgebrachtem oder nicht verwendetem Material durchgeführt und verrechnet.
§ 5.10 Konzessionen
Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte, SUISA-Gebühren und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter selbst und auf eigene Rechnung.
§ 5.11 Mietdauer
Die im Mietvertrag festgesetzte Mietdauer darf nicht überschritten werden. Jeder weitere Tag wird gemäss der Mietpreisberechnungstabelle verrechnet. Ebenfalls kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 30% des Gesamtmietbetrags (bei Beträgen unter CHF 100.00 pauschal CHF 30.00) erhoben werden. Mietausfälle, die durch verspätete Rückgabe von Mietgegenständen entstehen, werden dem schuldhaften Mieter voll verrechnet. Eine reguläre Verlängerung der Mietzeit ist nach Absprache meist möglich. Die Mietdauer wird pro Anlasstag berechnet, eine Abholung / Rückgabe kann nach Absprache zu einem anderen Zeitpunkt festgelegt werden.
Mietpreisberechnungstabelle:
1 - 2 Tage: 1x Grundpreis
3 Tage: 1.5x Grundpreis
4 - 5 Tage: 2x Grundpreis
6 - 7 Tage: 2.5x Grundpreis
8 - 10 Tage: 3x Grundpreis
Längere Mietdauer auf Anfrage. Für Mehrfachmieten des gleichen Materials gelten Sonderkonditionen.
§ 5.12 Rücktritt vom Auftrag
Tritt ein Kunde, unerheblich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann Alleventus ohne Schadens-Nachweis Stornierungskosten fordern. Sind durch die Alleventus GmbH bereits Vorbereitungen, anderweitige Absagen oder Fremdmieten erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen, so ist die Alleventus GmbH berechtigt, den tatsächlichen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Der Rücktritt von einem Auftrag hat schriftlich zu erfolgen, dabei werden für unsere Aufwendungen nachstehende Ansätze in Rechnung gestellt:
Annullation bis 12 Monate vor Montagebeginn oder Auslieferungsdatum 30% der Auftragssumme;
Annullation bis 6 Monate vor Montagebeginn oder Auslieferungsdatum 50% der Auftragssumme;
Annullation bis 2 Monate vor Montagebeginn oder Auslieferungsdatum 75% der Auftragssumme;
weniger als 2 Monate vor Montagebeginn oder Auslieferungsdatum 90% der Auftragssumme;
einen Tag vor Montagebeginn oder Auslieferungsdatum 100% der Auftragssumme.
Bei Teil-Annullation von grösseren Aufträgen behalten wir uns vor, einen Teil davon in Rechnung zu stellen (Prozentanteile siehe oben). Auf wetterabhängige Aufträge können wir keine Rücksicht nehmen.
Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
§6 Verkaufsbestimmungen
§6.01 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises bleibt die Ware, auch in veränderter Form, Eigentum der Alleventus. Sie darf nicht veräussert, verändert oder verschenkt werden.
Der Kunde ermächtig Alleventus ebenfalls die Waren im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
§6.02 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Alleventus zzgl. Fracht und Verpackung auf Rechnung des Empfängers. Transportschäden müssen uns sofort nach Erhalt gemeldet werden.
Geringfügige Abweichungen der Artikel in Form, Farbe, Grösse oder Ausführung behalten wir uns ausdrücklich vor.
§6.03 Warenprüfung
Reklamationen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen an den Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr bearbeitet werden. Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
§6.04 Rücktritt
Bestellungen werden schnellstmöglich erledigt. Der Besteller ist berechtigt, nach 3 Monaten Lieferverzug kostenfrei vom Kaufvertrag zurückzutreten.
§6.05 Rücksendungen
Jegliche Rücksendungen wie Reparaturen, Garantiefälle, Musterwaren etc. sind kostenfrei an Alleventus zu verschicken. Bei kostenpflichtigen Lieferungen wird die Annahme grundsätzlich verweigert.
Bei grundlos zur Gutschrift retournierten Produkten erlauben wir uns, 25% des Warenwertes als Umtriebs-Entschädigung in Abzug zu bringen. Alle Produkte müssen in der unversehrten Originalverpackung retourniert werden. Keine Gutschrift erfolgt bei verschmutzter, beschädigter, veränderter und verlorener Ware, respektive deren Originalverpackung.
§7 Anerkennung
Der Besteller erkennt bei jeder telefonischen, elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Bestellung diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten an.
Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine Bestätigung auch ohne Unterschrift bindend. Sollte die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, er diese aber von uns zugesendet erhalten hat, ist es in seiner Verantwortung dieses Missverständnis zu klären.
§8 Erfüllungsort
Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das schweizerische Obligationenrecht. Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8802 Kilchberg.
Letzte AGB-Anpassung: 18.07.2023